Ein krankheitsbedingter Haarverlust trifft tief – und wirft oft ganz praktische Fragen auf. Eine der häufigsten: Zahlt die Krankenkasse meine Perücke? Die gute Nachricht vorweg: In den allermeisten Fällen ja. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie die Kostenübernahme funktioniert – und wie wir Ihnen dabei den Papierkram abnehmen.
Wer hat Anspruch auf eine Perücke auf Rezept?
Anspruch auf einen Zuschuss haben Sie immer dann, wenn der Haarausfall krankheitsbedingt ist. Dazu zählen zum Beispiel Haarverlust durch eine Chemotherapie oder Bestrahlung, Alopecia areata (kreisrunder Haarausfall), Alopecia totalis sowie hormonell oder erblich bedingter, deutlich sichtbarer Haarausfall. Die Perücke gilt in diesen Fällen als medizinisches Hilfsmittel – und Hilfsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Welchen Wortlaut braucht das Rezept?
Das Rezept stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aus – häufig die Hausärztin, die Onkologin oder die Hautärztin. Wichtig ist der richtige Wortlaut. Bewährt hat sich die Formulierung:
„Hilfsmittel: Perücke / Haarersatz bei krankheitsbedingtem Haarausfall"
Entscheidend ist, dass die Erkrankung als Ursache erkennbar ist. Falls auf dem Rezept etwas fehlt oder unklar formuliert ist, sagen wir Ihnen genau, was ergänzt werden sollte – damit die Krankenkasse den Antrag reibungslos anerkennt.
Der Ablauf in 4 Schritten
- 01
Rezept besorgen
Sie holen sich das Rezept mit dem passenden Wortlaut bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
- 02
Beratung & Auswahl
In einem kostenlosen, diskreten Erstgespräch wählen wir gemeinsam Ihr Wunsch-Zweithaar aus und passen es an.
- 03
Kostenvoranschlag
Wir erstellen den Kostenvoranschlag und reichen ihn zusammen mit dem Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein.
- 04
Abrechnung
Nach der Genehmigung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Wie hoch ist die Kassenleistung?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Festbetrag, der je nach Kasse zwischen ca. 290 € und 1.100 € liegt. Häufig ist dadurch ein hochwertiges Zweithaar mit nur geringer oder sogar ganz ohne Eigenbeteiligung möglich. Wie hoch Ihr persönlicher Anteil ausfällt, hängt von Ihrer Kasse und dem gewählten Modell ab – wir legen Ihnen alles transparent und kostenlos offen.
Unser Tipp
Melden Sie sich am besten frühzeitig bei uns – idealerweise schon, bevor der Haarausfall einsetzt. So können wir Ihr Zweithaar in Ruhe auf Ihre natürliche Haarfarbe und Frisur abstimmen. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Seite Perücke auf Rezept. Und wenn Sie Fragen haben, sind wir jederzeit gern über unsere Kontaktseite für Sie da.